Die Praxis zeigt, dass häufig nicht nur die
aktuelle Immobilieneigentümersituation in Spanien von Interesse ist,
sondern es gilt oft auch eine frühere Eigentümerstellung in Erfahrung zu
bringen.
Einige hier typischen Sachverhalte:
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Verschenken
der Spanienimmobilie in rechtsmissbräuchlicher Absicht
zur Verhinderung von Pflichtteilsansprüchen |
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Verheimlichung von Vermögenswerten durch Übertragung auf
eine Gesellschaft; etwa zur Umgehung von
Zugewinnansprüchen im Rahmen eines
Ehescheidungsverfahrens |
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Entzug der Spanienimmobilie
als vollstreckungsfähiges Vermögen
oder Vollstreckung ausserhalb der Insolvenzgrenzen. |
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Überprüfung, ob die Spanienimmobilie Nachlassgegenstand war |
Führt also die
ursprüngliche Immobilieneigentümerrecherche mit dem
Eigentümernamen, den Grundbuchdaten respektive auf der Basis
der Vorlage einer früheren spanischen notariellen
Erwerbsurkunde nicht zum Ziel und sprechen die Umstände
gleichwohl für eine wahrscheinliche frühere oder aktuell
verdeckte Eigentümerstellung, so empfiehlt es sich, den Weg
zu einem historischen Grundbuchauszug einzuschlagen.
Da diese Zusatzrecherche in Spanien einen erhöhten
Zeitaufwand u.a. häufig mit persönlicher Vorortbeantragung
erfordert, ist uns diese Tätigkeit
allerdings nur auf der Basis eines
Zeithonorars und unter Auslagenersatz für die Beantragung
möglich.
Das übliche Vorgehen ist ein 2-Etappen-Vorgehen:
1. |
Normale
Grundbuchrecherche zum Pauschalbetrag von 100 € |
2. |
Fehlt eine
aktuell formale Grundbucheigentümerstellung und
verbleibt gleichwohl die Wahrscheinlichkeit einer
früheren oder verdeckten aktuellen Eigentümerstellung,
so wird ein historischer Grundbuchauszug anvisiert |
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